Die Entscheidung ist gefallen: Christian Wulff und David Groenewold werden sich vor Gericht verantworten müssen. Das gab die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Hannover Ende August bekannt. Im Gegensatz zur ursprünglich eingereichten Klage, müssen sich Wulff und Groenewold jedoch nicht wegen Bestechlichkeit und Bestechung, sondern nur wegen Vorteilsannahme nach § 331 StGB bzw. Vorteilsgewährung nach § 333 StGB in dem heute eröffneten Verfahren verantworten.Das Verfahren wird nach bisherigem Sachstand am 1. November 2013 beginnen. Mit der heutigen Eröffnung des Hauptverfahrens geht der Fall Christian Wulff in die nächste Runde. Im Fall, dass die beiden Angeklagten schuldig gesprochen werden, müssen sie mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Wann das abschließende Urteil gefällt wird ist noch unklar.Nun ließ das Landgericht Hannover auch ein Verfahren gegen Wulffs ehemaligen Sprecher Olaf Glaeseker und den Partymanager Manfred Schmidt zu. Hintergrund des Verfahrens ist die Zusammenarbeit der beiden Angeklagten bei der Veranstaltung „Nord-Süd-Dialog“. Glaeseker soll dem Eventmanager bei der Sponsorensuche geholfen haben und im Gegenzug von Schmidt zu Urlaubsreisen eingeladen worden sein. Der Prozess beginnt am 09. Dezember.Besondere Brisanz erhält dieser zweite Prozess, weil Glaeseker seinen Ex-Chef Wulff schwer belastet. Dieser soll sich einer Falschaussage zu Glaesekers Ungunsten schuldig gemacht haben.
Bis es soweit ist und die Prozesse beginnen, empfehlen wir die Lektüre von „Der böse Wulff“ von Michael Götschenberg.