Seit dem 15. Juni 2017 sind die Roaming-Gebühren innerhalb der EU-Länder abgeschafft. Der uneingeschränkten Nutzung des Smartphones oder Tablets inklusive mobilem Internet zu normalen Heimnetz-Bedingungen sollte also nichts mehr im Wege stehen. Eigentlich nicht, doch wie so oft versteckt sich der Teufel im Detail. Ein Blick in die eigenen Vertragsbedingungen vor dem Urlaub kann die eine oder andere unangenehme Überraschung vermeiden, denn noch immer lauern Kostenfallen.Keine Extrakosten mehr beim Telefonieren und Surfen im EU-Ausland, denn seit dem 15. Juni 2017 sind die Roaming-Gebühren innerhalb der EU abgeschafft. Die Netzbetreiber können die Kosten für die Nutzung von fremden Telefonnetzen nicht mehr einfach an ihre Kunden weitergeben. Sie müssen die Gebühren, die die ausländischen Anbieter erheben, künftig selbst tragen. Für Mobilfunk-Nutzer heißt das, dass sie auch im Urlaub ihr Handy zu denselben Konditionen nutzen können wie zu Hause. Doch das gilt nicht immer uneingeschränkt, wie ein Blick in die Bedingungen mancher Handyverträge verrät. SpardaSurfSafe zeigt, warum man seinen eigenen Vertrag vor dem Urlaub genau prüfen sollte, um später keine böse Überraschung zu erleben.Unter dem Slogan „Roam like at home“ hat die EU die Gebühren für die Nutzung ausländischer Mobilfunknetze abgeschafft. Man soll also sein Handy ganz wie zu Hause nutzen können, ohne dass dafür Extrakosten anfallen. Soweit die gute Nachricht für alle Sommerurlauber, die innerhalb der EU verreisen. „Doch das gilt nicht für alle Verträge und Sonderleistungen!“, warnt Götz Schartner vom Verein Sicherheit im Internet e.V., einem der Mitveranstalter von SpardaSurfSafe. Während die großen Netzbetreiber wie die Telekom oder Telefónica die anfallenden Kosten bereits in ihre Tarife eingepreist haben, gilt es besonders bei einem günstigen Tarif einmal genauer hinzusehen. Denn das Datenvolumen im Ausland kann beschränkt sein, auch wenn man zu Hause eine Highspeed-Flat nutzt. „Bei diesen Tarifen sollte man genau überlegen, ob das angegebene Volumen ausreicht oder ob man eventuell doch mehr benötigt“, erklärt Schartner. Bei manchen Verträgen ist die Nutzung im Ausland auch von vorne herein ausgeschlossen. Im schlimmsten Fall steht man dann im Urlaub ohne Handy da oder muss teure Zusatzoptionen buchen. All jene, die regelmäßig ins Ausland fahren, sollten daher einen Vertrag abschließen, der Roaming erlaubt, auch wenn das monatlich etwas mehr kostet. Ältere Verträge können ebenfalls eine Kostenfalle sein, denn bei einigen Mobilfunkanbietern muss man das kostenlose Roaming erst freischalten lassen. „Gerade erst hat die Verbraucherzentrale den Anbieter O2 deswegen abgemahnt“, erklärt Schartner. „Meist ist die Freischaltung ganz einfach über das Kundenportal möglich – wenn man weiß, dass dieser Schritt nötig ist!“Neben den eigenen Vertragsbedingungen sollte man auch sein Reiseziel in die Kalkulation einbeziehen, denn die neue Reisefreiheit gilt nur innerhalb der EU. Dazu gehören neben den Ländern Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, Großbritannien und Zypern auch die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, also Island, Liechtenstein und Norwegen. Aber Vorsicht: Für manche beliebten Urlaubsländer gilt die Gebührenbefreiung für Mobilfunkkunden nicht! Dazu gehören beispielsweise die Schweiz und die Türkei. Auch in Andorra, Monaco und San Marino dürfen die Gebühren weiterhin erhoben werden. In diesem Fall empfiehlt der Fachmann, sich bereits vor Abflug über mögliche Zusatzpakete zu informieren, damit man nicht plötzlich ohne Handy dasteht. „Das ist besonders ärgerlich, wenn man das Handy auch als Navigationsgerät und Reiseführer eingeplant hat. Daher ist es besser, sich im Vorfeld zu informieren, denn dann kann man sich auf die Gegebenheiten auch problemlos einstellen“, ist sich Schartner sicher.Das gilt besonders für Kreuzfahrer, denn auch für sie gilt die Neuregelung nicht. Hat sich das Schiff erst einmal ein Stück von der Küste entfernt, sind die terrestrischen Netze, also die Funkmasten an Land, nicht mehr erreichbar und das Handy greift auf ein teures, satellitengestütztes Netz zu. Schartner erklärt: „Hier fallen ganz schnell extreme Kosten an, besonders wenn Daten im Hintergrund abgeglichen werden.“ Wer auf einem Schiff ist, sollte entweder die automatische Netzwahl deaktivieren oder in den Flugmodus schalten und sich nur in den Häfen und an Land in die jeweiligen Landesnetze einwählen. Auf dem Schiff werden meist WLAN-Pakete angeboten, die man hinzubuchen kann. Das ist in jedem Fall sinnvoll, wenn man nicht auf seine Mails oder auf Facebook verzichten will.Wer keinen Vertrag mit inkludiertem Roaming hat und sich nicht mit Zusatzoptionen, Freischaltungen und zusätzlichen Kosten befassen will, der schaltet die Datenübertragung im Urlaub ab und nutzt die Internetfunktionen seines Smartphones oder Tablets am besten nur über WLAN, entweder im Hotel oder einem der europaweit zahlreichen Cafés mit Hotspot. „Dabei ist es jedoch wichtig, genau auf die Sicherheit zu achten, sich aus privaten Diensten auszuloggen und keine sensiblen Transaktionen wie Online-Banking durchzuführen, denn bei öffentlichen Hotspots besteht immer die Gefahr, dass jemand mitliest“, warnt Schartner. Weitere Informationen zum sicheren Surfen zu Hause und unterwegs stehen auf der Seite www.SpardaSurfSafe.de zur Verfügung.
2017-07-17T11:00:00+02:0017/07/17|