Im vergangenen Oktober ging das Kölner Fintech-Unternehmen moneymeets als Sieger aus einem Aufsehen erregenden Prozess hervor. Das zukunftsweisende Urteil kippte das in der aktuellen Form seit 1934 bestehende Provisionsabgabeverbot und erlaubt moneymeets seither, die von Versicherern gezahlten Provisionen mit den Kunden zu teilen.
Der Kläger, ein Versicherungsmakler, sah dies naturgemäß anders und legte Berufung gegen das Urteil ein. Am 21. Oktober 2016 fand nun die erste und wohl auch letzte mündliche Verhandlung im Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht Köln statt. Johannes Cremer und Dieter Fromm, Gründer und Geschäftsführer von moneymeets, sehen dem Urteil, das am 11. November 2016 gesprochen werden soll, gelassen entgegen. „Wir haben auch nach der Verhandlung keine Sorge, dass das OLG zu einem anderen Ergebnis als bisher kommt. Warum sollte das Verbot eines günstigeren Preises für die Vermittlung und Betreuung von Versicherungen aus Kundensicht sinnvoll sein?“, fragt Cremer und Fromm fügt hinzu: „Der Kläger beruft sich auf eine unbestimmte Rechtsnorm aus dem Jahr 1934, die bereits vom Verwaltungsgericht Frankfurt 2011 als nicht mit dem Grundgesetz konform eingestuft wurde und die in unserer heutigen digitalen Welt einfach nicht mehr zeitgemäß ist. Das von der Gegenseite gern vorgebrachte Argument, dass mit dem Wegfall des Verbots die Beratungsqualität massiv leiden würde, lässt sich ebenfalls leicht entkräften – in Wahrheit geht es wohl nur um die Einkommenssicherung für einen Berufsstand – zu Lasten besserer Preise für den Verbraucher.“
Tatsächlich argumentiert die Gegenseite, dass das Provisionsabgabeverbot die Qualität der Versicherungsberatung sichern würde, da sich der Verbraucher nicht von zurückgezahlten Provisionen locken lassen, sondern nur anhand der Fakten entscheiden solle. „Wir stimmen voll zu, dass der Verbraucher die passende Versicherung anhand der Leistungen wählen sollte. Im zweiten Schritt muss der Verbraucher aber auch die Wahl zwischen mehreren Zugangswegen haben. Das sich die unterschiedlichen Zugangswege im Preis – hier für die Vermittlung und Betreuung – unterscheiden, ist nicht erst seit dem Internetzeitalter so. Die Angst der Branche vor Transparenz hat neben dieser Frage möglicherweise auch noch andere Hintergründe: Der Preis für die Vermittlung und Betreuung wird durch die Initiative von moneymeets erstmals transparent und der Kunde gewinnt Souveränität, kann er doch Preis und Leistung nun in ein Verhältnis zueinander bringen. Gerade im Finanzbereich ist diese Transparenz überfällig – und der Wegfall des Provisionsabgabeverbotes befreit auch klassisch agierende Makler von den Zwängen ihres Geschäftsmodells. Mehr Vielfalt in den Geschäftsmodellen hilft den Kunden und letztlich auch den Versicherungsgesellschaften“, führt Cremer aus.
Das Provisionsabgabeverbot verstößt auch gegen das Kartellrecht. Bereits im Jahr 2004 forderte die Monopolkommission seine Abschaffung. Denn das unscheinbar wirkende Provisionsabgabeverbot bedeutet de facto, dass ein wesentliches Merkmal des freien Wettbewerbs eingeschränkt wird, was in ganz Europa nicht nur in der Finanzbranche beispiellos ist. Kein anderes europäisches Land hat eine solche Regelung und trotzdem finden Kunden, Intermediäre und Versicherungen gute Rahmenbedingungen für ihre jeweiligen Ziele. Bis 30. Juni 2017 soll nun die europäische Versicherungsrichtlinie IDD umgesetzt werden, wodurch das Provisionsabgabeverbot nach mehr als 80 Jahren ersatzlos gestrichen werden dürfte. „Die europäische Kommission hat in ihrer Sektorenuntersuchung zu Unternehmensversicherungen bereits festgestellt, dass das Verbot von Rabatten auf die Provision einer Wettbewerbsbeschränkung gleichkommen könnte. Eine Abschaffung des Provisionsabgabeverbots ist aus unserer Sicht nach europäischem Recht daher unausweichlich“, erklärt Dieter Fromm.
Für Johannes Cremer und Dieter Fromm ist klar, dass mit der Digitalisierung auch in der Versicherungsbranche ein neuer Wind eingekehrt ist. „Die in anderen Branchen längst vollzogene Entwicklung hält jetzt endlich auch in die Versicherungsbranche Einzug. Das Aufrechterhalten des Provisionsabgabeverbots wäre so, als würde der stationäre Einzelhandel eine gesetzliche Preisbindung für Produkte auch auf E-Commerce-Plattformen einfordern, damit der Preiswettbewerb aufhört. Der Google-Preisvergleich wäre damit sinnlos.“Weitere Informationen zum Urteil des Landgerichts Köln aus dem Oktober 2015 sind auf der Homepage von moneymeets unter https://www.moneymeets.com/presse oder unter http://blog.moneymeets.com abrufbar. An dieser Stelle informiert das Unternehmen auch regelmäßig über die neusten Entwicklungen in der Berufungsverhandlung.